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Was heißt „Extrem?“ - Gefährliche Denkwege und Verhaltensmuster verstehen

Der Weg in abweichende Verhaltensbilder geschieht selten von heute auf morgen – er ist ein schleichender Prozess, den wir erkennen und beeinflussen können. In diesem interaktiven Seminar lernen wir, wie verhärtete und gefährliche Überzeugungen entstehen, welche kriminalpsychologischen Mechanismen dahinterstehen und auf welche Bereich diese sich übertragen. Weiter wird ergründet, wie sich erste Warnsignale vor allem im Jugend- und Sozialbereich, aber auch im Alltag zeigen.
In Kooperation mit dem Muslimischen Bildungswerk Regensburg.
Gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!".
Einlassvorbehalt:
Laut Art. 10 Abs. 1 BayVersG sind Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen den Einlass zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschließen.

Was heißt „Extrem?“ - Gefährliche Denkwege und Verhaltensmuster verstehen

Der Weg in abweichende Verhaltensbilder geschieht selten von heute auf morgen – er ist ein schleichender Prozess, den wir erkennen und beeinflussen können. In diesem interaktiven Seminar lernen wir, wie verhärtete und gefährliche Überzeugungen entstehen, welche kriminalpsychologischen Mechanismen dahinterstehen und auf welche Bereich diese sich übertragen. Weiter wird ergründet, wie sich erste Warnsignale vor allem im Jugend- und Sozialbereich, aber auch im Alltag zeigen.
In Kooperation mit dem Muslimischen Bildungswerk Regensburg.
Gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!".
Einlassvorbehalt:
Laut Art. 10 Abs. 1 BayVersG sind Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen den Einlass zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschließen.
01.09.25 00:22:35