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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung kommt zwischen der/dem Teilnehmer*in und der Volkshochschule ein Teilnahmevertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Wenn Sie sich nicht persönlich in unserer Geschäftsstelle anmelden, ist die Erteilung einer Abbuchungserlaubnis nötig.

Sollte eine Veranstaltung bereits belegt sein, werden wir Ihre Anmeldung auf einer Warteliste registrieren und Sie verständigen, falls ein Platz frei bzw. wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird. Die vhs Regensburger Land e.V. verschickt keine schriftlichen Anmeldebestätigungen.

Rückmeldemöglichkeit zu Folgeveranstaltungen:

Sie können sich für Veranstaltungen weitermelden, die Ihre im laufenden Semester besuchten Veranstaltungen fortsetzen. Ihr(e) Kursleiter*in wird Ihnen für die Rückmeldung eine entsprechende Liste vorlegen. Bitte tragen Sie alle Angaben vollständig ein und unterschreiben Sie persönlich; die Anmeldung ist verbindlich.

 

2. Entgelt

Für die Teilnahme an Veranstaltungen und für Dienstleistungen der Volkshochschule wird ein Entgelt erhoben. Die Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages vollständig zur Zahlung fällig. Eine Ratenzahlung ist ab einer Kursgebühr von 400 € möglich.

Mit der Übermittlung Ihrer Bankdaten stimmen Sie der einmaligen Abbuchung der Kursgebühren Ihrer gebuchten Veranstaltungen zu. Die Abbuchung erfolgt in der Regel mit Veranstaltungsbeginn.

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die vhs Regensburger Land e.V., Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der vhs Regensburger Land e.V. auf Ihrem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Sollte 7 Tage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang erfolgt sein, gerät der Schuldner automatisch in Zahlungsverzug gem. § 286 BGB. Wir schicken nach einer Frist von 14 Tagen eine Mahnung (Gebühr 5,00 Euro) und weitere 14 Tage später eine zweite Mahnung (Gebühr 10,00 Euro). Sollten wir auch dann noch ohne Zahlung bleiben, behalten wir uns das gerichtliche Mahnverfahren vor.

 

3. Ermäßigungen auf Antrag

10 % für Schüler*innen allgemeinbildender Schulen, Student*innen und Auszubildende; ausgenommen von dieser Regel sind spezielle Kursangebote für Kinder und Jugendliche

10% für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte

25 % für Bezieher*innen von Bürgergeld und Grundsicherung

20 % für Inhaber*innen des Pflegeelternpasses

20 % für Inhaber*innen des Familienpasses Obertraubling

50 % für Inhaber*innen des Landkreispasses Regensburg

Der Nachweis für eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung schriftlich vorgelegt werden. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. Mehrfache Ermäßigungen sind ausgeschlossen. Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für Prüfungsgebühren, Lehrmittel, Kursmaterialien, Studienfahrten und für Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule nur als Mitveranstalterin auftritt. Die Volkshochschule behält sich den Ausschluss von Ermäßigungen vor. Die Ermäßigung entfällt grundsätzlich bei unterbelegten Kursen.

 

4. Rücktritt der Teilnehmenden, Rückerstattung von Entgelten und Gutschriften

Eine kostenfreie Abmeldung bei der vhs-Geschäftsstelle ist bis einschließlich fünf Arbeitstage vor Kursbeginn grundsätzlich bei jedem Kurs möglich. Bei einer späteren Stornierung der Anmeldung ist die komplette Kursgebühr zur Zahlung fällig. Alternativ kann eine Ersatzperson benannt werden.

Von dieser Regel ausgenommen sind Veranstaltungen mit mehr als fünf Terminen. Bei diesen ist ein Rücktritt bis zu Beginn des zweiten Veranstaltungstermins gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro möglich. Ein späterer Rücktritt ist ausgeschlossen.

Liegt bei Veranstaltungen mit mehr als fünf Terminen eine Verhinderung an der Teilnahme wegen Krankheit an mindestens fünf Terminen vor, so werden bereits bezahlte Entgelte - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % der Kursgebühr sowie der anteiligen Gebühr für bereits durchgeführte Termine - mit einer Gutschrift für künftige vhs-Veranstaltungen verrechnet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Verhinderung muss durch ein ärztliches Attest zeitnah (spätestens 14 Tage nach Kursabbruch) bestätigt werden. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule werden ausgeschlossen. Anderweitige vertragliche Regelungen bleiben unberührt.

Abmeldungen sind der Geschäftsstelle der VHS grundsätzlich schriftlich mitzuteilen. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist ungültig.

 

5. Rücktritt der Volkshochschule

Die Volkshochschule kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten: Wenn sich der/die Teilnehmer*in im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Wenn drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist. Abweichend hiervon kann die Volkshochschule auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung und/oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Wenn der/die Dozent*in ausfällt. Wenn der/die Teilnehmer*in den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer vhs-Veranstaltung besteht nicht.

 

6. Haftung

Die Haftung der Volkshochschule wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

7. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung, die auf der Website www.vhs-regensburg-land.de bzw. im Programmheft veröffentlicht ist. Der/die Dozent*in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

 

8. Hausordnung/Ferienordnung

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.

Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.

 

9. Urheberrecht und Datenschutz

Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.

Persönliche Angaben von Teilnehmer*innen und Dozent*innen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

 

10. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt Ziff. 4 entsprechend.

Die zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechtigten dürfen dritten Personen weder Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount noch auf ihren Computerbildschirm einräumen. Es ist nicht gestattet, Online-Seminare oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

2/2023

25.04.24 06:44:04