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Maria Meider:
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Mail: maria.meider@vhs-regensburg-land.de
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Warum muss ich eine Honorarabrechnung stellen?
Aufgrund Ihrer Selbständigkeit sind Sie verpflichtet Ihre Tätigkeit der vhs in Rechnung zu stellen.
Die allgemeinen Anforderungen an korrekte Rechnungen ergeben sich aus § 14 Abs. 4 UStG
Ausführlich Informationen finden Sie in der ausgehändigten Dozentenmappe Merkblatt für KL A) Steuerrechtliche Würdigung der Honorare
Was muss ich aufgrund meiner Selbständigkeit auf der Honorarabrechnung ausfüllen?
1. Rechnung Nr.:
Ihre Rechnungen müssen fortlaufend Nummeriert werden.
Die Nummerierung ist für Ihre persönliche Buchhaltung.
2. Rechunungs Datum:
Das Rechnungsdatum von der Rechnungsstellung
3. Steuernummer:
Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt, sobald Sie sich als Kleinunterner registriert haben.
A 1) Einkommensteuer
Einkünfte aus nebenberuflicher KL-Tätigkeit sind nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zur Höhe von € 3.000,00 als steuerfreie Aufwandsentschädigung anzusehen.
Übersteigen die Einkünfte den Betrag von € 3.000,00, muss der übersteigende Betrag nach den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, unter Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, versteuert werden. Allerdings können Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur dann abgezogen werden, wenn sie € 3.000,00 übersteigen und entsprechend nachgewiesen werden.
Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie - bezogen auf das Kalenderjahr - nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt (R 3.26 Lohnsteuerrichtlinie –LStR 2015).
4. Umsatzsteuer
Sie müssen uns Angeben, ob Sie von der Umsatzsteuer befreit sind oder nicht.
A 2) Umsatzsteuer
Umsätze aus KL-Tätigkeit unterliegen nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich der Umsatzsteuer. Soweit jedoch der Jahresumsatz der KL die Summe aus selbstständiger Tätigkeit im Vorjahr € 25.000,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr € 100.000,00 nicht übersteigen wird, brauchen diese, sofern sie für sich die Eigenschaft als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
KL, die der Regelbesteuerung unterliegen oder sie gewählt haben, können für Brutto-Honorare nicht nochmals Mehrwertsteuer erheben. Sie haben vom erlösten Brutto-Honorar 15,97 % (bei 19 % MwSt.) an das Finanzamt zum jeweiligen Fälligkeitstermin abzuführen.
5. Kursinformationen
Diese werden vom Kursleitungsportal vor ausgefüllt und sind wichtig für die Zuordnung der Rechnung zum Kurs.
Die Angaben kommen aus dem Verwaltungsprogramm der vhs.
In unserer Kursleitermappe finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Tätigkeit bei der vhs Regensburger Land
Kursangebote für Kursleitungen
Ab sofort finden Sie alle Fortbildungsangebote auf unserer Website vhs-bayern.de – mit direkter Buchungsmöglichkeit. Die Angebote richten sich weiterhin an vhs-Mitarbeitende und an vhs-Kursleitende.
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