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Herzlich Willkommen im Kursleitungsportal der vhs!

Hier finden Sie Ihre Kurse und Neuigkeiten aus der vhs!

Wir starten Ihren Kurs mit folgender E-Mail: „Dies ist eine automatisch generierte E-Mail aus dem Kursleitungsportal der vhs“       
  • Mit der Freischaltung Ihres Kurses können Sie über das Portal Ihre Kurse (inkl. Vertrag und Rechnung) papierlos abwickeln.
  • Ab Erreichen der Mindestteilnehmerzahl haben Sie Einsicht in die Anwesenheitsliste und können diese auch digital führen.
  • Sollten Sie einen weitermeldefähigen Kurs anbieten, dann erscheint die Weitermeldeliste bei Ihren Kursunterlagen.
  • Sobald Ihr Kurs startet, ist Ihr Kursvertrag abrufbar. Diesen können Sie digital annehmen und signiert an uns zurückgeben. Er muss nicht mehr persönlich unterschrieben und per Mail an uns gesandt werden.
  • Am letzten Kurstag wird die vorausgefüllte Honorarrechnung unter dem Reiter "Kursunterlagen" freigeschaltet.
  • Wichtig: Terminänderungen bitte immer tagesaktuell mitteilen an info@vhs-regensburg-land.de
  • Zur Kursabrechnung laden Sie Anwesenheitsliste und Honorarabrechnung herunter und schicken Sie diese signiert per Mail an Ihre Bereichsleitung oder info@vhs-regensburg-land.de.​​​​​​​
  • Das Portal ist datenschutzkonform.

Benötigen Sie weitere Hilfe? Wir helfen Ihnen sehr gerne!

Maria Meider:
Telefon: 09401 52 55 18
Mail: maria.meider@vhs-regensburg-land.de

Britta Loutzenhiser-Brandt:
Telefon: 09401 52 55 12
Mail: britta.loutzenhiser@vhs-regensburg-land.de

Eine Videoanleitung zum Portal!

PDF-Anleitung zum Downloaden - einfach klicken 

Wichtig für Sie zu wissen:
Im Dozentenportal können keine externen Dokumente gespeichert werden oder über das Portal an die vhs gesendet werden.
Anwesenheits-/Weitermeldelisten und Honorarechnungen laden Sie bitte herunter und senden diese über Ihren Mailaccount an info@vhs-regensburg-land.de.

 

 

Eine kurze Funktionsübersicht im Portal!

Versuchen Sie es aus - Sie finden sich schnell zurecht!

Offene Verträge:

Kursvertrag digital annehmen  oder ablehnen

Ihre Programmbereichsleitung wird per Mail informiert

Meine Kurse:

Übersicht der aktuellen Kurse

Termine/Anwesenheiten erfassen|Teilnehmerübersicht

Kursunterlagen:

Anwesenheitsliste / Honorarabrechnung / Weitermeldelisten (falls notwendig)

Dokumente: Kursverträge

Informationen aus der vhs!

Warum muss ich eine Honorarabrechnung stellen? 

Aufgrund Ihrer Selbständigkeit sind Sie verpflichtet Ihre Tätigkeit der vhs in Rechnung zu stellen.
Die allgemeinen Anforderungen an korrekte Rechnungen ergeben sich aus § 14 Abs. 4 UStG

Ausführlich Informationen finden  Sie in der ausgehändigten  Dozentenmappe  Merkblatt für KL A) Steuerrechtliche Würdigung der Honorare

Was muss ich aufgrund meiner Selbständigkeit auf der Honorarabrechnung ausfüllen? 

1. Rechnung Nr.: 

Ihre Rechnungen müssen fortlaufend Nummeriert werden. 
Die Nummerierung ist für Ihre persönliche Buchhaltung.

2. Rechunungs Datum:

Das Rechnungsdatum von der Rechnungsstellung

3. Steuernummer: 

Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt, sobald Sie sich als Kleinunterner registriert haben.

A 1) Einkommensteuer
Einkünfte aus nebenberuflicher KL-Tätigkeit sind nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zur Höhe von € 3.000,00 als steuerfreie Aufwandsentschädigung anzusehen.
Übersteigen die Einkünfte den Betrag von € 3.000,00, muss der übersteigende Betrag nach den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, unter Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, versteuert werden. Allerdings können Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur dann abgezogen werden, wenn sie € 3.000,00 übersteigen und entsprechend nachgewiesen werden.
Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie - bezogen auf das Kalenderjahr - nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt (R 3.26 Lohnsteuerrichtlinie –LStR 2015).

4. Umsatzsteuer 

Sie müssen uns Angeben, ob Sie von der Umsatzsteuer befreit sind oder nicht.

A 2) Umsatzsteuer
Umsätze aus KL-Tätigkeit unterliegen nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich der Umsatzsteuer. Soweit jedoch der Jahresumsatz der KL die Summe aus selbstständiger Tätigkeit im Vorjahr € 25.000,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr € 100.000,00 nicht übersteigen wird, brauchen diese, sofern sie für sich die Eigenschaft als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
KL, die der Regelbesteuerung unterliegen oder sie gewählt haben, können für Brutto-Honorare nicht nochmals Mehrwertsteuer erheben. Sie haben vom erlösten Brutto-Honorar 15,97 % (bei 19 % MwSt.) an das Finanzamt zum jeweiligen Fälligkeitstermin abzuführen.

5. Kursinformationen

Diese werden vom Kursleitungsportal vor ausgefüllt und sind wichtig für die Zuordnung der Rechnung zum Kurs.
Die Angaben kommen aus dem Verwaltungsprogramm der vhs.

 

Eine Anleitung zum Dowanload

Wichtig für Sie zu wissen:
Im Dozentenportal können keine externen Dokumente gespeichert werden oder über das Portal an die vhs gesendet werden.
Anwesenheits-/Weitermeldelisten und Honorarechnungen laden Sie bitte herunter und senden diese über Ihren Mailaccount an info@vhs-regensburg-land.de.

In unserer Kursleitermappe finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Tätigkeit bei der vhs Regensburger Land

Dozentenmappe zum Download

Kursangebote für Kursleitungen

Ab sofort finden Sie alle Fortbildungsangebote auf unserer Website vhs-bayern.de – mit direkter Buchungsmöglichkeit. Die Angebote richten sich weiterhin an vhs-Mitarbeitende und an vhs-Kursleitende.  

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Gezielte Lern- und Organisationsentwicklung im digitalen Wandel

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