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Neue Honorarabrechnung für Kurse ab 24.08.2026!

In der KMA Webapp können Sie Ihre Kurse im neuen Semester papierlos abrechnen!

FAQ zur Verwaltung der Kurse und KMA APP

Wichtig! Der Button Kursabschluss ist nicht aktiv! Am Kursende laden Sie Ihre Honorarrechnung herunter!

In unserer Kursleitermappe finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Tätigkeit bei der vhs Regensburger Land

Dozentenmappe zum Download

Ab sofort steht Ihnen das Portal unter folgender Adresse zur Verfügung: https://kma.item360.de?vendorId=647

FAQ und Anleitung zur KMA: https://doc.clickup.com/9012357241/p/h/8cjva3t-13452/4d42787e0ed2f59/8cjva3t-20352

Bitte beachten Sie: Der Login ist nur mit Auswahl der korrekten vhs möglich.

Was ist jetzt wichtig?

 


📞 Support & Kontakt

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf Rufen Sie uns an

 


Im Merkblatt des BVV finden Sie alle Informationen rund um die Tätigkeit als freiberufliche Kursleitung bei der vhs. 

Merkblatt für Kursleitungen

Warum muss ich eine Honorarabrechnung stellen? 

Aufgrund Ihrer Selbständigkeit sind Sie verpflichtet Ihre Tätigkeit der vhs in Rechnung zu stellen.
Die allgemeinen Anforderungen an korrekte Rechnungen ergeben sich aus § 14 Abs. 4 UStG

Ausführlich Informationen finden  Sie in der ausgehändigten  Dozentenmappe  Merkblatt für KL A) Steuerrechtliche Würdigung der Honorare

Was muss ich aufgrund meiner Selbständigkeit auf der Honorarabrechnung ausfüllen? 

1. Rechnung Nr.: 

Ihre Rechnungen müssen fortlaufend Nummeriert werden. 
Die Nummerierung ist für Ihre persönliche Buchhaltung.

2. Rechunungs Datum:

Das Rechnungsdatum von der Rechnungsstellung

3. Steuernummer: 

Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt, sobald Sie sich als Kleinunterner registriert haben.

A 1) Einkommensteuer
Einkünfte aus nebenberuflicher KL-Tätigkeit sind nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zur Höhe von € 3.000,00 als steuerfreie Aufwandsentschädigung anzusehen.
Übersteigen die Einkünfte den Betrag von € 3.300,00, muss der übersteigende Betrag nach den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, unter Berücksichtigung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, versteuert werden. Allerdings können Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur dann abgezogen werden, wenn sie € 3.300,00 übersteigen und entsprechend nachgewiesen werden.
Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie - bezogen auf das Kalenderjahr - nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt (R 3.26 Lohnsteuerrichtlinie –LStR 2015).

4. Umsatzsteuer 

Sie müssen uns Angeben, ob Sie von der Umsatzsteuer befreit sind oder nicht.

A 2) Umsatzsteuer
Umsätze aus KL-Tätigkeit unterliegen nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich der Umsatzsteuer. Soweit jedoch der Jahresumsatz der KL die Summe aus selbstständiger Tätigkeit im Vorjahr € 25.000,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr € 100.000,00 nicht übersteigen wird, brauchen diese, sofern sie für sich die Eigenschaft als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
KL, die der Regelbesteuerung unterliegen oder sie gewählt haben, können für Brutto-Honorare nicht nochmals Mehrwertsteuer erheben. Sie haben vom erlösten Brutto-Honorar 15,97 % (bei 19 % MwSt.) an das Finanzamt zum jeweiligen Fälligkeitstermin abzuführen.

5. Kursinformationen

Diese werden vom Kursleitungsportal vor ausgefüllt und sind wichtig für die Zuordnung der Rechnung zum Kurs.
Die Angaben kommen aus dem Verwaltungsprogramm der vhs.

 

Kursangebote für Kursleitungen

Ab sofort finden Sie alle Fortbildungsangebote auf unserer Website vhs-bayern.de – mit direkter Buchungsmöglichkeit. Die Angebote richten sich weiterhin an vhs-Mitarbeitende und an vhs-Kursleitende.  

vhs.daheim ist jetzt vhsdigital.bayern. Der Bayerische Volkshochschulverband informiert auf diesem Kanal umfassend über seine Digitalisierungsstrategie und die dazugehörigen Projekte. Selbstverständlich sind die Inhalte von vhs.daheim weiterhin verfügbar, nun über die gleichnamige Playlist. Zusätzlich finden Sie nun weitere Informationen rund um die Digitalisierung der Volkshochschulen in Bayern. Dazu zählt etwa das Förderprogramm der vhs-Digitalverbünde, die verschiedene Digitalisierungsthemen auf den Feldern „Kompetenzvermittlung Digitalisierung“, „Digitale Unterrichtsszenarien“, „Digitale Präsenz der Volkshochschulangebote“ und „Digitale Organisation und Verwaltung“ pilotieren, um die Ergebnisse allen bayerischen Volkshochschulen zur Verfügung zu stellen. Sukzessive entstehen auch Playlists zu einzelnen Teilprojekten. Den Anfang macht der vhs-Digitalverbund „Digitallabor“.

https://www.youtube.com/@vhs.daheim2967/playlists

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Fortbildungen für Kursleitungen!

vhs Glow - Möchten Sie digitale Bildungsangebote erfolgreich planen und umsetzen? 

Austauschrunden für Kursleitende

Wir bieten einmal im Monat zu verschiedenen Themen rund um digitales Lernen und KI eine Austauschrunde an.

FLyer der geplanten Themen: Bitte downloaden

Anmeldung über folgenden Link:  Hier klicken: www.vhs-weiden-neustadt.de/glow


Oder Sie kommen direkt zur Veranstaltung hinzu:  vhs.Glow_Konferenz

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04.09.26 11:21:13